Absage an „Flatrate-Partys“

DEHOGA appelliert an Betriebe, auf Spirituosen-Abgabe an Jugendliche zum Festpreis zu verzichten

BERLIN. Der Große Vorstand des DEHOGA hat sich einstimmig von „Flatrate-Partys“ distanziert: „Wir appellieren an alle Betreiber von Gastronomiebetrieben – insbesondere von Diskotheken und Clubs – auf Flatrate-Partys, bei denen spirituosenhaltige Getränke zu einem Festpreis ausgeschenkt werden, zu verzichten“, so der Beschluss. „Auch wir, die Unternehmer, stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen“, erklärte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

„Wer glaubt, seine Geschäfte mit der Abgabe von Spirituosen an Jugendliche machen zu können, denkt kurzfristig, handelt illegal, riskiert seine berufliche Existenz und schädigt das Image der Branche“, so Fischer. Verstöße seien mit den bestehenden Gesetzen zu ahnden.

Die ersten Diskotheken haben bereits reagiert. Im „Q-Dorf“ in Berlin müssen Jugendliche unter 18 Jahren ihre Ausweise abgeben.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der AHGZ Ausgabe 14/2007 auf Seite 1.


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